- Der Monatsbeitrag wird im Voraus, spätestens am 03. eines Monats fällig. Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, kann dieses ohne besonderen Grund seitens der Musikschule vom Unterricht ausgeschlossen werden. Offene Beiträge werden dann durch unser Inkassobüro in Rechnung gestellt. Nutzt das Mitglied die Unterrichtsstunden nicht, so wird der Beitrag nicht zurückerstattet.
- Die erste Laufzeit beginnt zu dem seitens der Musikschule vorgeschlagenem und vom Mitglied bestätigtem Termin. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um vier Wochen, wenn der Kunde nicht bis zum 15. eines Monats für den darauffolgenden Monat gekündigt hat. Eine Kündigung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen.
- Die Beitragspflicht besteht auch wenn das Mitglied nicht das Angebot der Musikschule in Anspruch nimmt. In Krankheitsfällen kann je nach Dauer der Krankheit durch die Geschäftsführung entschieden werden, den Monatsbeitrag zu reduzieren.
- Anschriftsänderungen, Namensänderungen und Kontoänderungen sind der Musikschule Melodie Musik ohne Grenzen umgehend mitzuteilen.
- Die Musikschule Melodie Musik ohne Grenzen übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld. Bei Unfällen haftet die Musikschule im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung.
- Der Mitgliedsbeitrag wird aus buchhalterischen Gründen nur noch im Bankeinzugsverfahren eingelöst.
Groß Hesepe, 2013